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Ziele und Realisierung der Großbaustelle Frankenschnellweg

Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs (FSW) ist eines der wichtigsten verkehrspolitischen Ziele. Dies steht nicht im Widerspruch zum Vorrang des ÖPNV. Beides dient der Verkehrsberuhigung in der Stadt, weil auf dem Frankenschnellweg Verkehr aus den angrenzenden und weiteren Stadtteilen gebündelt werden kann.

Auf dem Frankenschnellweg findet vor allem Stadt- und Regionalverkehr statt. Der Ferndurchgangsverkehr liegt nach dem Planungsgutachten unter zehn Prozent. Die Überlastung des Frankenschnellwegs führt zu Staus, diese wiederum zu erhöhten Schadstoffen in der Luft.

Durch den Ausbau mit effektiven Lärmschutzwänden westlich der Rothenburger Straße und Einhausung im Süden bis zur Otto-Brenner-Brücke werden die Anwohner von Lärm und Abgasen entlastet. Eine städtebauliche Verbindung von bisher durch den Frankenschnellweg getrennten Stadtteilen wird ermöglicht.

Durch die neue Stadteinfahrt an der Kohlenhofstraße und davon getrennt geführte Durchgangsspuren auf der Ebene darunter werden Staus vermieden. Der Frankenschnellweg wird kreuzungsfrei, damit leistungsfähiger und kann deshalb mehr innerstädtischen Verkehr aufnehmen. Durch diese Bündelung des Verkehrs auf einer Trasse werden Teile der Innenstadt entlastet.

Durch eine umfassende Bürgerbeteiligung, anfänglich durch einen Projektbeirat, der die Planung begleitete und aktuell das Forum FSW, das an der landschaftlichen Gestaltung des Projekts mitarbeitet, konnte eine hohe Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern erreicht werden.

Aktuell wird um das Projekt juristisch gestritten.

Das Verwaltungsgericht in Ansbach hatte die Klagen des Bund Naturschutz und weiterer Bürger im Jahr 2014 abgewiesen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun überraschend eine Berufung zugelassen. Der Senat hält es für klärungsbedürftig, ob für das planfestgestellte Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Nach dem geltendem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ist dies nicht notwendig. Diese Regelung verstößt möglicherweise aber gegen geltendes EU-Recht.

Ein zeitnaher Baubeginn im Jahr 2016 ist damit nicht mehr möglich. Ein Ausbau der verkehrlichen Infrastruktur wäre gerade hier, wo der Verkehrskollaps täglich stattfindet, dringend notwendig. Sowohl für die Stadtentwicklung als auch für die lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner ist diese Verzögerung schmerzlich. Der Stadtrat hält deswegen an dem Projekt fest.

Aufgrund der Gerichtsentscheidung und der Verzögerung werden sich nun auch die Baukosten erhöhen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um Kostensteigerungen und des enger werdenden finanziellen Spielraums der Stadt Nürnberg ist diese Entwicklung äußerst unerfreulich. Wir hoffen, dass die versprochenen Finanzmittel des Landes entsprechend angepasst werden.